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DER ALLGEMEINE INTEGRATIONSKURS

Die häufigste Form des Integrationskurses

Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs mit insgesamt 600 Unterrichtsstunden (UE) sowie einem Orientierungskurs von
100 UE . Basis- und Aufbausprachkurs sind unterteilt in 3 Blöcke von jeweils 100 UE. Dieser modulare Aufbau in insgesamt sechs Kursabschnitte mit jeweils 100 UE ermöglicht eine Differenzierung der Teilnehmer nach Vorkenntnissen und Lerntempo sowie einen flexiblen Wechsel des Kurses.

Der Orientierungskurs in deutscher Sprache schließt sich an den Sprachkurs an.

Der Sprachkurs umfasst mindestens 5 und höchstens 25 UE pro Woche. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 20 Personen pro Kurs begrenzt. Das Wiederholen oder Überspringen von Kursabschnitten ist möglich; ebenso ein Wechsel des Kursträgers nach einem Kursabschnitt.

Am Ende des Integrationskurses finden eine Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch, die der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats (GER) entspricht, sowie ein Test zum Orientierungskurs statt, womit die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachgewiesen werden kann.

Kursziel

Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb „ausreichender Sprachkenntnisse“. Dies entspricht dem Niveau B 1 auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Damit werden Zuwanderer in die Lage versetzt, sich im täglichen Leben in ihrer Umgebung selbständig zurechtzufinden und entsprechend ihrem Alter und Bildungsstand ein Gespräch zu führen und sich schriftlich auszudrücken.

Im Orientierungskurs sollen Alltagswissen sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt werden. Insbesondere die Werte des demokratischen Staatswesens und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit sollen den Zuwanderern näher gebracht werden.

Teilnahme

Ein Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für die Ausländer, die nach dem AufenthG erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt erhalten. Ausgenommen sind dabei Ausländer, die bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen oder die aus anderen Gründen keinen Integrationsbedarf haben, ferner schulpflichtige Kinder und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn hier fortsetzen. Im Übrigen ist der Teilnahmeanspruch auf zwei Jahre befristet.

Für bestimmte Gruppen von Ausländern besteht eine Verpflichtung, den Integrationskurs zu besuchen. Dies betrifft Ausländer, die von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert werden, weil sie Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen oder in besonderer Weise integrationsbedürftig sind. Hierdurch wird die Integration der bereits hier lebenden Ausländer verbessert. Sie können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden und sind dann zur Teilnahme verpflichtet.

Für Spätaussiedler und ihre Ehegatten oder die Abkömmlinge ergibt sich der Teilnahmeanspruch aus dem Bundesvertriebenengesetz (§ 9 BVFG).

Folder

Hier können Sie den Folder zu diesem Kurs herunterladen.

Integrationskurs

Unterrichtszeiten

Unsere Kurse finden in den Zeiten von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Weitere Informationen zu den aktuellen Kursangeboten können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.