Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die „Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV)“.
Danach liegt ein System zur Sicherung der Qualität nach § 84 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vor, wenn ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dokumentiert, wirksam angewendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert wird. Unsere Dokumentation umfasst daher Angaben zu:
- einem kundenorientierten Leitbild,
- der Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen,
- der Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden einschließlich der Methoden der Bewertung des Eingliederungserfolgs,
- den Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse,
- einer regelmäßigen Evaluierung der angebotenen Maßnahmen mittels anerkannter Methoden,
- der Unternehmensorganisation und -führung,
- der Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens,
- der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung und
- den Zielvereinbarungen, der Messung des Grads der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage erhobener Kennzahlen oder Indikatoren.
Als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung wurde die LECTOR GmbH zuletzt mit Datum vom 16.07.2022 für weitere 5 Jahre unter der Zertifikatsregisternummer T-01174-2927 zertifiziert.